Was sind NGOs (Nichtregierungsorganisationen) und welche Rolle spielen sie in der Zivilgesellschaft?
🔗 Auch auf Englisch und Rumänisch verfügbar.
Nichtregierungsorganisationen (NGO) sind private juristische Personen, unabhängig vom Staat, die eigene Entscheidungen treffen und dafür rechtlich verantwortlich sind. Sie werden gegründet, um eine Sache von allgemeinem oder kollektivem Interesse zu unterstützen oder um nicht-patrimoniale Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu erfüllen. Wenn du die Absicht hast, einen Verein oder eine Stiftung zu gründen, um eine gemeinnützige Tätigkeit auszuüben, laden wir dich ein, die Schritte zur Gründung und zum Betrieb einer NGO zu verfolgen.
Hauptmerkmale von NGOs:
- Sie haben eine organisierte Struktur und agieren als juristische Personen;
- Sie sind institutionell unabhängig vom Staat;
- Sie verfolgen keine Gewinnerzielung – Einnahmen werden nicht an Verwalter oder andere Personen verteilt;
- Sie verwalten sich selbst – sie treffen autonom ihre Entscheidungen und führen ihre Aktivitäten durch;
- Sie basieren auf Freiwilligkeit – die Mitgliedschaft ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, Unterstützung erfolgt durch Spenden oder ehrenamtliches Engagement.
Tätigkeitsbereiche
Die Bedeutung von NGOs zeigt sich in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Umweltschutz, Tierschutz, Menschenrechte, Schutz des Kulturerbes, Arbeitsmarktentwicklung und Verbraucherschutz. Ebenso tragen NGOs zur Entwicklung und Unterstützung von Gemeinschaften bei.
Im Bildungsbereich erleichtern sie den Zugang zu Bildung für benachteiligte Gruppen durch Stipendien, Mentoring-Programme oder Bildungsressourcen. Im Gesundheitsbereich bieten viele NGOs kostenlose medizinische Dienstleistungen, Präventionskampagnen und Unterstützung für Menschen mit chronischen Krankheiten an.
Im Umweltschutz führen NGOs Projekte zur Ökologisierung, Umweltbildung und Lobbyarbeit für nachhaltige Politiken durch.
Im Bereich Arbeitsschutz engagieren sich NGOs für den Schutz der Arbeitnehmerrechte, die Förderung fairer Arbeitsbedingungen und die Unterstützung der beruflichen Umschulung von Arbeitslosen. Ebenso fördern sie soziales Unternehmertum und die Entwicklung von Kompetenzen für den Arbeitsmarkt.
Im Verbraucherschutz setzen sich NGOs für die Einhaltung der Verbraucherrechte ein, leisten Unterstützung bei missbräuchlichen Geschäftspraktiken und fördern Transparenz in den Beziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen.
Rechtlicher Rahmen für die Gründung und den Betrieb von NGOs
In Rumänien richtet sich die Gründung eines NGO nach den Bestimmungen der Regierungsverordnung Nr. 26 vom 30. Januar 2000 über Vereine und Stiftungen (“OG 26/2000”).
Sowohl Vereine als auch Stiftungen gelten als NGOs, da beide Organisationsformen privatrechtliche juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind.
Gründung und Eintragung eines Vereins
Ein Verein ist eine privatrechtliche juristische Person, die von mindestens drei Personen gegründet wird, die auf Grundlage einer Vereinbarung ihre materiellen Beiträge, Kenntnisse oder Arbeitsleistungen ohne Rückerstattungsanspruch zusammenlegen, um Tätigkeiten von allgemeinem oder kollektivem Interesse oder – je nach Fall – von persönlichem, nicht-patrimonialem Interesse zu verwirklichen.
Zur Erlangung der Rechtspersönlichkeit schließen die Gründungsmitglieder die Satzung des Vereins ab, durch eine schriftliche Vereinbarung. Die Satzung muss unter Androhung der absoluten Nichtigkeit enthalten:
- Den Willen zur Vereinigung sowie Zweck und Ziele des Vereins;
- Den Namen des Vereins;
- Den Sitz des Vereins;
- Die Dauer der Tätigkeit;
- Das Anfangsvermögen. Wenn Sachleistungen Immobilien umfassen, ist die notarielle Beurkundung der Satzung erforderlich, daher muss sie beim Notar authentifiziert werden;
- Die namentliche Zusammensetzung der ersten Leitungs-, Verwaltungs- und Kontrollorgane des Vereins;
- Die Modalitäten der Verwaltung;
- Weitere wesentliche Bestimmungen.
Die Satzung beschreibt die Regeln für den Betrieb der Vereinigung, einschließlich der Rechte und Pflichten der Mitglieder, der organisatorischen Struktur und der internen Verfahren.
Gründung und Registrierung einer Stiftung
Eine Stiftung ist eine juristische Person, die von einer oder mehreren Personen durch einen rechtlichen Akt (lebenslanger Vertrag oder testamentarischer Akt) gegründet wird, um ein dauerhaftes und unwiderrufliches Vermögen zu einem allgemeinen oder gemeinschaftlichen Zweck zu widmen.
Um die juristische Persönlichkeit zu erlangen, muss die Stiftung folgende Bedingungen erfüllen:
- Satzung: Der Gründer oder die Gründer müssen die Satzung der Stiftung durch einen privaten Vertrag aufsetzen. Die Satzung der Stiftung muss unter Androhung der Nichtigkeit unbedingt die folgenden Elemente enthalten:
- Identifikationsdaten des Gründers oder der Gründer;
- Zweck und Ziele der Stiftung;
- Name und Sitz der Stiftung;
- Dauer der Tätigkeit (befristet oder unbefristet);
- Anfangskapital der Stiftung;
- Zusammensetzung der Leitungs-, Verwaltungs- und Kontrollorgane;
- Verfahren zur Ernennung und Änderung der Zusammensetzung der Leitungs-, Verwaltungs- und Kontrollorgane;
- Anfangskapital: Die Stiftung muss über ein Anfangskapital verfügen, das Vermögenswerte in natura oder in Bargeld umfassen kann. Der Gesamtwert dieses Kapitals muss mindestens das Zehnfache des monatlichen Mindestlohns in Rumänien zum Zeitpunkt der Gründung der Stiftung betragen.
Im Kontext der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Rumänien sind Vereine und Stiftungen zwei unterschiedliche juristische Formen, die jeweils ihre eigenen Merkmale aufweisen. Wesentliche Unterschiede:
| Vereine: | Stiftungen: |
| Definition: Entitäten, die von mindestens drei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, die sich zusammenschließen, um Aktivitäten im allgemeinen oder kollektiven Interesse durchzuführen. | Definition: Entitäten, die von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, indem ein Vermögen für einen Zweck von allgemeinem Interesse zugewiesen wird. |
| Zweck: Vereine können sowohl Ziele im allgemeinen Interesse als auch Interessen der Mitglieder verfolgen. | Zweck: Stiftungen haben ausschließlich Ziele im allgemeinen Interesse, ohne Vorteile für Mitglieder zu verfolgen. |
| Struktur: Sie haben eine demokratische Struktur mit aktiven Mitgliedern, die an der Entscheidungsfindung teilnehmen. (partizipative Struktur) | Struktur: Sie haben keine aktiven Mitglieder; die Leitung wird vom Vorstand übernommen. |
| Leitungsgremien: Sie verfügen über die Generalversammlung (beratendes Organ), den Vorstand (ausführendes Organ) und einen Prüfer oder in einigen Fällen über einen Prüfungsausschuss. | Leitungsgremien: Sie verfügen über einen Vorstand und in einigen Fällen über einen Prüfer / Prüfungsausschuss. |
| Vermögen: Es gibt kein obligatorisches Mindestvermögen bei der Gründung. | Vermögen: Bei der Gründung muss ein Mindestvermögen sein. |
Die Wahl zwischen der Gründung eines Vereins oder einer Stiftung hängt von der Art der gewünschten Tätigkeit und der bevorzugten Governance-Struktur ab.
Organisation und Funktion von Vereinen und Stiftungen in Rumänien
Die Hauptorgane des Vereins sind:
- Die Generalversammlung: das höchste Leitungsorgan, bestehend aus allen Mitgliedern des Vereins.
- Der Vorstand: das Exekutivorgan, das für die laufende Verwaltung des Vereins verantwortlich ist.
- Der Prüfer oder die Prüferkommission: das Finanzkontrollorgan, das für die Überprüfung der finanziellen und buchhalterischen Tätigkeiten des Vereins zuständig ist.
Die Generalversammlung hat Zuständigkeiten wie:
- Festlegung der allgemeinen Strategie und Ziele des Vereins;
- Genehmigung des Budgets für Einnahmen und Ausgaben sowie der Jahresbilanz;
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie des Prüfers oder der Prüferkommission;
- Gründung von Zweigstellen;
- Änderung der Satzung des Vereins;
- Auflösung des Vereins und Liquidation sowie Festlegung der Bestimmung der verbleibenden Vermögenswerte nach der Liquidation;
- alle anderen Aufgaben, die im Gesetz oder in der Satzung vorgesehen sind.
Der Vorstand stellt sicher, dass die Beschlüsse der Generalversammlung umgesetzt werden, und hat Aufgaben wie:
- Verwaltung des Vereinsvermögens;
- Erstellung des Jahresberichts und der Finanzberichte;
- Einstellung und Entlassung des Personals.
Der Prüfer oder die Prüferkommission hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit und Regelmäßigkeit der finanziellen Operationen des Vereins zu überprüfen und so die Transparenz und Korrektheit der Verwaltung der Mittel zu gewährleisten.
Die Hauptorgane der Stiftung sind denen des Vereins ähnlich:
- Der Vorstand: das Exekutivorgan, das für die laufende Verwaltung der Stiftung verantwortlich ist.
- Der Prüfer oder die Prüferkommission: das Finanzkontrollorgan, das für die Überprüfung der finanziellen und buchhalterischen Tätigkeiten der Stiftung zuständig ist.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
- Festlegung der allgemeinen Strategie und Programme der Stiftung;
- Genehmigung des Budgets für Einnahmen und Ausgaben sowie der Jahresbilanz;
- Wahl und Abberufung des Prüfers oder gegebenenfalls der Mitglieder der Prüferkommission;
- Gründung von Zweigstellen;
- Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen der Stiftung;
- Ausführung des Budgets für Einnahmen und Ausgaben;
- Genehmigung der Organisationsstruktur und der Personalstrategie der Stiftung;
- Änderung der Satzung der Stiftung;
- Erfüllung aller anderen Aufgaben, die im Gesetz oder in der Satzung vorgesehen sind.
Wie im Fall des Vereins hat der Prüfer oder die Prüferkommission die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit und Regelmäßigkeit der finanziellen Operationen der Stiftung zu überprüfen und so die Transparenz und Korrektheit der Mittelverwaltung sicherzustellen.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass im Falle, dass die Satzung keine Nennung der ersten Organe der Stiftung vorsieht, sondern nur die von den Gründern festgelegten Regeln für die Ernennung ihrer Mitglieder, und wenn keiner der Gründer mehr am Leben ist, das Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Stiftung befindet, auf Antrag einer interessierten Person per einstweiliger Anordnung die Personen bestimmen wird, die in den Vorstand der Stiftung aufgenommen werden.
Wir schätzen, dass diese Vorschriften einen klaren rechtlichen Rahmen für die Organisation und Funktion von Vereinen und Stiftungen gewährleisten und Transparenz, Verantwortung und Effizienz bei der Mittelverwaltung sowie der Erreichung der festgelegten Ziele fördern.
Steuerliche Registrierung
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Funktionsweise von Non-Profit-Organisationen ist die steuerliche Registrierung. Vereine und Stiftungen sind verpflichtet, das Steuerregistrierungsformular bei der Steuerbehörde einzureichen, in deren territorialer Zuständigkeit sich ihr Sitz befindet.
Non-Profit-Organisationen müssen ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und für finanzielle Transparenz sorgen.
Herausforderungen der Gesetzgebung und Verpflichtungen
Im Kontext der technologischen Entwicklung und der Zunahme von Online-Aktivitäten stehen nichtstaatliche Organisationen (NGOs) vor neuen Herausforderungen und Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass sie der geltenden Gesetzgebung entsprechen.
Ab dem Jahr 2025 werden NGOs von der Pflicht befreit, die Standard-Kontrolldatei (SAF-T) einzureichen, gemäß einem kürzlich vorgeschlagenen ANAF-Projekt.
Bezüglich der Bekämpfung der Geldwäsche können NGOs anfällig für Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sein, insbesondere wenn sie beträchtliche Mittel verwalten oder in Hochrisikogebieten tätig sind.
Um solche Situationen zu vermeiden, verlangt die Gesetzgebung Berichtspflichten und Transparenz sowie die Implementierung interner Compliance-Richtlinien.
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Gründung eines gemeinnützigen Vereins: Bist du bereit, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen?
Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins erfordert das Navigieren durch einen komplexen Prozess. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verfahren kann zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Sorge dafür, dass deine Organisation auf einer soliden und gesetzeskonformen Grundlage startet.
Ein Fachanwalt kann dir helfen bei:
✅Erstellung und Überprüfung der Satzung und des Gründungsdokuments
✅ Einholung der Namensreservierung und des Nachweises des Vereinssitzes
✅ Beratung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Vermeidung von Risiken
✅ Einreichung des Registrierungsantrags und Vertretung vor den zuständigen Behörden.
Überlasse rechtliche Aspekte nicht dem Zufall! Stelle sicher, dass deine Organisation den notwendigen rechtlichen Schutz genießt.
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